Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer
Alle Berufskraftfahrer, unabhängig von Besitzstandsrechten, müssen künftig innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Eine Einheit darf 7 Zeitstunden nicht unterschreiten. Die erste 35-stündige Weiterbildung ist für Fahrer und Fahrerinnen im Güterverkehr bis 10.09.2014 nachzuweisen.
Imageträger, Profi
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung und im Transportgewerbe können wir eine fach- und sachkundige Ausbildung mit modernsten Ausbildungsmitteln bieten. Die Ausbildung kann speziell auf die Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmt werden.
Firmenschulungen vor Ort mit individueller Terminplanung sind möglich
Bußgelder bei fehlendem Nachweis
Wenn ein Fahrer nach dem 09.09.2014 den Nachweis nicht erbringen kann wird bei Kontrolle ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000,- € für den Fahrer und in Höhe von bis zu 20000,- € für das Unternehmen fällig. Außerdem darf nach der Kontrolle die Fahrt nicht mehr fortgesetzt werden.