Theorie & Praxis

Wie viele Theoriestunden sind vorgeschrieben?

Grundstoff für alle Klassen

Doppelstunden zu 90 Minuten

als Ersterwerber

12

wenn man bereits eine Fahrerlaubnis besitzt

6

 
plus:
 

Klassenspezifischer Stoff

Doppelstunden zu 90 Minuten

Klasse M

2

Klasse B

2

Klasse A1, A

4

Klasse L

2

Klasse T

 

                         6

Klasse C

10

bei Vorbesitz C1 oder D1: 4

bei Vorbesitz D: 2

Klasse CE

4

Wer richtig mitgerechnet hat, kommt zum Beispiel zu folgenden Ergebnissen:

Ein Ersterwerber der Klasse B (Pkw) muss insgesamt 14 mal zum Unterricht erscheinen (12 mal Grundstoff und zwei mal klassenspezifischer Stoff); ein Schüler der Klasse A, der schon die Klasse A1 mitbringt, benötigt 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 mal den klassenspezifischen Unterricht.

 

Praktischer Unterricht

Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben:

 

 

 

Klasse

Überlandfahrten

Autobahnfahrten

Nachtfahrten

A, A1, B

5

4

3

A1 auf A

3

2

1

B auf BE,
C1 auf C,

3

1

1

B auf C,
C auf CE

5

2

3

 

 


 

C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung

Solo: 3
Zug: 5

Solo: 1
Zug: 2

Solo: keine
Zug: 3

 

 

Grundsatz:

So wenig Fahrstunden wie möglich,

So viel Fahrstunden wie nötig

Damit du deine Fahrprüfungen auf den ersten Versuch schaffen und somit die Kosten möglichst gering halten kannst.

Die häufigsten Fragen:

Wann kann ich mit der Ausbildungen beginnen?

Mit der theoretischen Ausbildung  kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Wann kann ich zur Prüfung?

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die
praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Passbild biometrisch
  • Sehtest (Augenarzt oder Optiker)
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort oder erste Hilfe Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
  • Personalausweis oder Reisepass

Zusätzlich bei C/E

  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs

 

 

Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen?

Die Begleitperson

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
  • darf  zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im VZR belastet sein.

Pro Begleitperson ist ein Beiblatt mit Führerscheinkopie dem Antrag bei zufügen